Basics für Architekten

Nutzungsrechte in der Architekturfotografie


Was du als Auftraggeber wissen musst

Archiv im Amtsgericht Gummersbach @ Philip Kistner
Archiv im Amtsgericht Gummersbach © Philip Kistner

Als Architekt kennst Du das bestimmt: Du hast ein Projekt abgeschlossen und der Architekturfotograf hat die fertigen Bilder geliefert.

Du möchtest sie auf Deiner Website, in den sozialen Medien oder für Pressearbeit nutzen. Aber was bedeuten die Nutzungsrechte in deiner Vereinbarung mit dem Architekturfotografen überhaupt?

Stell Dir vor, das Nutzungsrecht ist wie eine Lizenz für Microsoft Office. Eigentümer des Programms ist Microsoft, Du kannst jedoch die Lizenz erwerben, um das Programm zu nutzen.

Übertragen: Der Architekturfotograf ist und bleibt der Eigentümer der Bilder – das Urheberrecht bleibt immer bei ihm. Aber Du kannst das Recht erwerben, die Bilder nutzen zu können. Diese Rechte können zeitlich, räumlich oder inhaltlich begrenzt oder unbegrenzt sein.

Zusammenfassung
Dieser Artikel behandelt das Thema “Nutzungsrechte in der Architekturfotografie” vollumfänglich. Du erfährst unter anderem, wo der Unterschied zwischen Urheberrechten, Verwertungsrechten und Nutzungsrechten liegt und welche Nutzungsrechts-Arten in der Architekturfotografie von Relevanz sind.
Planetarium, Bochum @ Philip Kistner
Planetarium, Bochum © Philip Kistner

Warum gibt es Nutzungsrechte und Lizenzen?

Die Antwort liegt in zwei zentralen Punkten:

Zum einen benötigst Du diese Rechte, um die Bilder überhaupt verwenden zu dürfen. Ohne eine entsprechende Lizenz würdest Du das Urheberrecht des Fotografen verletzen.

Zum anderen schützen Nutzungsrechte die kreative Arbeit des Fotografen und sorgen dafür, dass er an der Wertschöpfung beteiligt ist. Ein Bild ist viel mehr als nur eine schöne Aufnahme – es ist ein entscheidender Bestandteil Deines Marketings.

Nehmen wir zum Beispiel den Verkauf eines Sneakers. Ein großer Teil des Erfolgs eines Produkts hängt davon ab, wie es visuell präsentiert wird. Das Bild vermittelt den Stil, die Qualität und das Lebensgefühl, das mit dem Produkt verbunden ist. Ein hochwertiges Bild kann das ausschlaggebende Argument für den Kauf sein.

Der Fotograf spielt also eine wichtige Rolle. Er schafft den visuellen Mehrwert, der Dein Produkt oder Dein Projekt überhaupt erst vermarktbar macht.

Daher ist es nur fair, dass er für seine Arbeit entsprechend entlohnt wird. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (§31 ff. UrhG) sorgt dafür, dass dieser Schutz und die gerechte Entlohnung gewährleistet sind.

Es legt fest, dass der Fotograf als Urheber die Kontrolle über die Nutzung seiner Bilder behält. Durch die Lizenzen wird der Fotograf an der Wertschöpfung beteiligt, wenn die Bilder in Broschüren, auf Websites oder in den sozialen Medien verwendet werden.

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In dieser Liste vom BVAF e.V.  findest Du eine Übersicht der wichtigsten Grundlagen zum Thema Nutzungsrechte.
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E.On Headquarter, Essen @ Philip Kistner
E.On Headquarter, Essen © Philip Kistner

Welche rechtlichen Grundlagen gelten hier?

Wie oben erklärt, regelt das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG), dass das Urheberrecht grundsätzlich beim Fotografen bleibt. 

Er hat somit das exklusive Verwertungsrecht und kann festlegen, wer seine Bilder nutzen darf und wie sie verwendet werden.

Dies gibt ihm die Kontrolle über die Nutzung seiner kreativen Arbeit und schützt ihn vor unbefugter Verwendung.

Ein weiterer Punkt dabei ist die angemessene Vergütung, die durch §32 UrhG geregelt wird.

Dieser Paragraph stellt sicher, dass der Fotograf fair für die Nutzung seiner Bilder entlohnt wird. Das Urheberrechtsgesetz schützt ihn also nicht nur in Bezug auf seine künstlerische Integrität, sondern auch finanziell.

Darüber hinaus regelt §13 UrhG das Recht des Fotografen auf Namensnennung.

Wie ein Architekt auf einem Bauschild sollte auch der Name des Fotografen bei der Veröffentlichung seiner Bilder sichtbar sein.

Der Fotograf entscheidet hierbei selbst, ob und wie sein Name in Verbindung mit seinen Werken genannt wird.

Dies dient nicht nur der Anerkennung seiner Arbeit, sondern auch dem Schutz seiner Urheberschaft.

Artikelempfehlung
Weiterführende Informationen zum Thema Namensnennung in einem Fachartikel der Rechtsanwälte Heiner Heldt & Jan Zülch.
E.On Headquarter, Essen @ Philip Kistner
E.On Headquarter, Essen © Philip Kistner

Welche Nutzungsrechte gibt es?

Einfaches Nutzungsrecht:

Erwirbst Du als Architekt oder Bauherr das einfache Nutzungsrecht von Deinem Architekturfotografen, darfst Du die Bilder nutzen– jedoch nicht exklusiv.

Das bedeutet, der Fotograf hat weiterhin das Recht die Bilder weiterzuverkaufen. Er kann ein und dasselbe Bild an Dritte lizenzieren. Beispielsweise an am Bau beteiligte Gewerke, Verlage oder Investoren.

Gleichzeitig darf er die Bilder, im Sinne des Verwertungsrechts, auch für eigene Zwecke nutzen. Er kann sie als Referenz auf seiner eigenen Website, für sein Portfolio oder für Ausstellungen verwenden.

Ausschließliches Nutzungsrecht:

Beim ausschließlichen Nutzungsrecht gibt es zwei Ausprägungen. In beiden Fällen bleibt das Urheberrecht beim Fotografen, nur die Nutzungsrechte werden exklusiv auf den Kunden übertragen.

Das bedeutet, der Fotograf darf die Bilder nicht an Dritte weiterlizenzieren.

Beim eingeschränkten ausschließlichen Nutzungsrecht erwirbt der Kunde das Recht, Bilder exklusiv zu nutzen.

Es ist für den Fotografen jedoch weiterhin möglich, seine Bilder für eigene Zwecke zu verwenden.

Beispiel: Ein Architekt beauftragt einen Fotografen, ein Bauprojekt zu fotografieren. Der Architekt erwirbt das eingeschränkte ausschließliche Nutzungsrecht und nutzt die Bilder exklusiv für seine Website, Broschüren und Marketingkampagnen. Der Fotograf darf die Bilder jedoch weiterhin für sich selbst nutzen, jedoch nicht an andere Unternehmen verkaufen.

Beim voll ausschließliche Nutzungsrecht erwirbt der Kunde die exklusiven Rechte an den Bildern in vollem Umfang.

Das bedeutet, der Fotograf darf das Bild weder für eigene Zwecke nutzen noch an Dritte verkaufen. Der Kunde hat die alleinige Kontrolle über die Nutzung des Bildes.

Beispiel: Ein Automobilhersteller lässt für eine weltweite Werbekampagne seine neuen Modelle fotografieren. Er erwirbt das voll ausschließliche Nutzungsrecht an den Bildern. Dies gibt dem Hersteller die vollständige Kontrolle über die Nutzung der Aufnahmen – sowohl vor dem offiziellen Release der neuen Modelle als auch danach. So stellt der Auftraggeber sicher, dass die Bilder durch keinen Dritten genutzt werden können. Der Fotograf darf die Aufnahmen weder für eigene Zwecke wie Ausstellungen noch für sein Portfolio verwenden. Alle Nutzungsrechte liegen beim Automobilhersteller, der allein entscheidet, wann, wo und wie er die Fotos in seinen Marketingmaßnahmen eingesetzt.

Zeitlich beschränktes oder unbeschränktes Nutzungsrecht:

Beide Arten des Nutzungsrechts legen fest, in welchem zeitlichen und geografischen Rahmen das Bildmaterial genutzt werden darf.

Das zeitlich beschränkte oder unbeschränkte Nutzungsrecht erlaubt dem Auftraggeber, die Bilder für einen begrenzten Zeitraum oder unbegrenzt zu nutzen.

Solche Einschränkungen sind bei Kampagnen in der Werbe- oder Modefotografie normal, da sie meist für einen begrenzten Zeitraum laufen.

Beim räumlich beschränkten oder unbeschränkten Nutzungsrecht wird die Nutzung nur in einem bestimmten geografischen Gebiet erlaubt. Beispielsweise in einem Bundesland, innerhalb Deutschlands oder auf einem spezifischen Gelände wie einer Messe oder einem Firmensitz.

Inhaltlich beschränktes oder unbeschränktes Nutzungsrecht:

Hier wird es spannend für Dich als Auftraggeber eines Architekturfotografen. Eine inhaltlich beschränkte Nutzung ist in der Architekturfotografie weit verbreitet.

Hier wird festgelegt, für welche konkreten Verwendungszwecke das Bildmaterial lizenziert wird.Das bedeutet, dass der Fotograf das Nutzungsrecht genau auf den Zweck zuschneidet, für den Du die Bilder verwenden möchtest.

Du erhältst also eine Vereinbarung, für die Nutzung in festgelegten Medien oder auf den vereinbarten Plattformen. Dazu zählen beispielsweise Deine Website, Social-Media-Profile, Artikel in der Tagespresse oder Ausstellungen.

Diese Einschränkung stellt sicher, dass das Bildmaterial im festgelegten Kontext genutzt wird. So zahlst Du als Auftraggeber nicht mehr als für Deine Zwecke nötig ist.

Büro im Medienhafen,Düsseldorf @ Philip Kistner
Büro im Medienhafen,Düsseldorf © Philip Kistner

Warum solltest du Bilder nicht einfach weitergeben?

Klar, Du willst vielleicht Bilder mit Projektpartnern teilen oder sie für andere Zwecke nutzen – sei es, zur Würdigung der Zusammenarbeit, gemeinsame Erfolge zu präsentieren oder das Projekt in einem größeren Kontext zu zeigen. 

Bilder sind ein starkes Werkzeug. Sie visualisieren die Arbeit der beteiligten Parteien und unterstreichen die Qualität der Zusammenarbeit.

Aber aufgepasst: Nur der Fotograf darf die Nutzungsrechte der Bilder vergeben. 

Eine unerlaubte Weitergabe könnte rechtliche Folgen haben, insbesondere für das Unternehmen, welches Bilder ohne Lizenz verwendet. 

Zudem verlierst Du als Architekt die Kontrolle darüber, wo und wie die Bilder verwendet werden – und der Fotograf verliert potenzielle Einnahmen.

Weingut bei Stuttgart @ Philip Kistner
Weingut bei Stuttgart © Philip Kistner

Praxisbeispiele aus dem Alltag

Wir haben Dir jetzt die verschiedenen Aspekte der Nutzungsrechte im Bereich der Architekturfotografie erklärt. Nun möchten wir diese Konzepte für Dich in die Praxis übertragen.

Dafür haben wir Dir eine Auswahl an praxisnahen Beispielen aus dem Berufsalltag von Philip Kistner zusammengestellt. 

Diese Beispiele illustrieren typische Situationen, die in der Zusammenarbeit mit Architekten und Bauherren häufig auftreten. 

So erhältst Du wertvolle Einblicke, wie die verschiedenen Nutzungsrechte konkret umgesetzt werden und welche Überlegungen dabei eine Rolle spielen.

Um einen detailliert aufgeschlüsselten Einblick zu bekommen, empfehlen wir die Tabelle des BVAF (Bundesverband Architekturfotografie). Sie kategorisiert die Nutzungsrechte von der Nutzung für eigene Zwecke bis hin zur Verwendung durch Projektpartner.

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In dieser Liste vom BVAF e.V.  findest Du eine Übersicht der wichtigsten Grundlagen zum Thema Nutzungsrechte.

Eigene Medien

Der Fall, der bei uns am häufigsten auftritt:
" Ein häufig geäußerter Wunsch von Architekten ist der Erwerb der Nutzungsrechte an den Bildern ihrer Bauprojekte. Damit vermarkten sie ihre eigene Person und auch das Architekturbüro. Sie möchten die Bilder in ihren eigenen Medien veröffentlichen und so ihre Arbeit präsentieren."

In diesem Fall erwirbt der Architekt das einfache Nutzungsrecht. Das ermöglicht ihm die Nutzung der Bilder für seine eigenen Zwecke. Eine exklusive Nutzung ist nicht notwendig. Für Architekten ist es eine besondere Auszeichnung, wenn das Projekt auch in verschiedenen Medien Dritter publiziert wird. Wichtig zu beachten: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Bilder an diese Dritten, wie etwa Gewerke, Partner oder Zeitschriften, weiterzugeben. In solchen Fällen sollte der Fotograf direkt kontaktiert werden, um die entsprechenden Nutzungsrechte zu klären.

Zudem behält der Fotograf das Recht, die Bilder für eigene Zwecke zu verwenden und weiterzuverkaufen. So profitieren sowohl der Architekt als auch der Fotograf von einer transparenten und fairen Regelung der Nutzungsrechte.

Social Media

Ein Trend, den wir beobachten:
" Ein Architekt möchte die Bilder des Bauwerks auf seinen Social-Media-Plattformen wie Instagram und LinkedIn posten."

In diesem Fall erwirbt er neben den einfachen Nutzungsrechten auch eine Erweiterung, die es ihm ermöglicht, die Bilder auf externen Plattformen zu teilen. Diese Erweiterung ist notwendig aufgrund der sogenannten Medien-Hoheit

Der Auftraggeber besitzt die vollständige Kontrolle über die Inhalte auf seinen eigenen Kanälen. Auf Social-Media-Plattformen oder anderen externen Plattformen ist dies jedoch nicht vollständig gewährleistet.

Plattformen wie Instagram sichern sich bereits beim Erstellen eines Profils über ihre AGBs das Recht, gepostete Bilder weiterzuverwenden. Das betrifft nicht nur die Betreiber-eigenen Timelines, sondern auch die der gesamten Userschaft.

Wichtig: Instagram hat keine direkte Vereinbarung mit dem Urheber der Bilder – in diesem Fall dem Fotografen – über die Nutzungsrechte getroffen. Dasselbe gilt für andere Online-Portale. Der Architekt lädt dort eigenständig Bildmaterial hoch und stellt sie einer Community oder Leserschaft zur Verfügung.

Deshalb ist es besonders wichtig, die Nutzungsrechte beim Fotografen einzuholen. So stellt man sicher, dass man die Bilder rechtlich korrekt nutzen darf und keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Presse & PR

Ein Fall, der unsere Kunden zunehmend betrifft:
" Ein Architekt möchte zusätzlich zur Veröffentlichung in seinen eigenen Medien die Nutzungsrechte für die Veröffentlichung in z.B. der Detail erwerben."

In diesem Fall erwirbt der Architekt nicht nur die einfachen Nutzungsrechte. Er erwirbt auch die spezifischen Nutzungsrechte zur Verwendung der Bilder in Presseveröffentlichungen. 

Manchmal wird zwischen der redaktionellen Pressenutzung und den Nutzungsrechten für PR-Artikel unterschieden. Letztere sind oft mit einer Kostenbeteiligung des Auftraggebers verbunden. Denn die Veröffentlichung in PR-Artikeln gilt in der Regel als bezahlte Werbung.

Der Fotograf behält auch in diesem Fall das Recht zur eigenen Nutzung und Weiterveräußerung. 
In manchen Fällen bieten Fotografen diese beiden Nutzungsrechte – Presse- und PR-Nutzungsrechte – als Paket an. Damit bieten sie den Architekten eine einfache und umfassende Lösung für ihre Marketingbedürfnisse.

Projektpartner

Ein gerne geäußerter Wunsch unserer Kunden:
" Ein Architekt möchte dem Bauherren als Dankeschön für die Zusammenarbeit und den erteilten Auftrag die Architekturfotografien des Gebäudes schenken."

In diesem speziellen Fall entrichtet der Architekt eine zusätzliche Lizenzgebühr für die Übertragung dieser Rechte. Schließlich würde auch ein anderes Geschenk einen finanziellen Aufwand erfordern. 

Beachte: Projektpartner, wie beteiligte Unternehmen, müssen ebenfalls Nutzungsrechte für die Bilder erwerben, um sie nutzen zu dürfen.

Exklusive Nutzung

Ein Sonderfall, mit einem höheren finanziellen Aufwand:
Dieser Fall ist in der Architekturfotografie eher selten, aber nicht unmöglich. Ein exklusives Nutzungsrecht bringt jedoch immer eine höhere Lizenzgebühr mit sich.

Weit verbreitet ist dieses Modell in der Politik, etwa wenn eine Partei Bilder für ihre Wahlkampagnen auf Plakaten nutzen möchte. Da politische Plakate besonders sichtbar sind und eine hohe Reichweite haben, wird hier in der Regel ein voll ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart. Außerdem will man vermeiden, dass mehrere Parteien dasselbe Motiv auf ihren Wahlplakaten verwenden.

Das Bild darf ausschließlich für die Kampagne verwendet werden und muss daher speziell lizenziert werden, um es vor der Nutzung in anderen Kontexten zu schützen. Da der Fotograf durch diese Exklusivität auf mögliche weitere Verwertungsrechte verzichtet, wird die Entlohnung entsprechend angepasst.

Wie bei allen Nutzungsrechten bleibt jedoch das Urheberrecht weiterhin beim Fotografen.

Car2Go Showroom, Berlin @ Philip Kistner
Car2Go Showroom, Berlin © Philip Kistner

Keylearnings — Was solltest Du mitnehmen?

Beim Umgang mit Architekturfotografie sind Nutzungsrechte von zentraler Bedeutung. Der Fotograf bleibt stets der Urheber der Bilder, während der Auftraggeber bestimmte Nutzungsrechte erwirbt.

Diese Rechte legen fest, wie und in welchem Umfang die Bilder verwendet werden dürfen. Dabei sind zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkungen möglich.

Sie sind der Schlüssel zur klaren und fairen Nutzung der Architekturfotografien. Die Nutzungsrechte schützen zum einen die kreative Arbeit des Fotografen. Zum anderen stellen sie sicher, dass der Fotograf angemessen an der Wertschöpfung beteiligt wird.

In der Architekturbranche sind maßgeschneiderte Nutzungsrechte häufig erforderlich. Architekten benötigen diese Bilder für eigene Medien, Pressearbeit oder Social Media. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Bilder nicht unerlaubt an Dritte weitergegeben werden.

Deshalb ist es wichtig, die entsprechenden Nutzungsrechte im Voraus einzuholen, um die Bilder des Architekturfotografen rechtssicher nutzen zu können.

In diesem Text haben wir uns für eine flüssige Lesbarkeit entschieden und die männliche Form verwendet. Natürlich meinen wir dabei alle Geschlechter gleichermaßen – Architektinnen, Fotografinnen und alle, die sich von diesem Thema angesprochen fühlen. Falls also irgendwo „ein Architekt“ auftaucht, gilt das auch für „diverse“ und alle, die sich dazwischen oder jenseits von Kategorien sehen. Hauptsache, Ihr fühlt Euch angesprochen! ❤️

"In kaum einem anderen Bereich der Fotografie entsteht mehr Wertschöpfung als in der Architekturfotografie."

Philip Kistner, Architekturfotograf
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